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   OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00   

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https://dejure.org/2000,47069
OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,47069)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.2000 - 2 Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,47069)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 2000 - 2 Verg 3/00 (https://dejure.org/2000,47069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im Vergabeverfahren; Beschränkter Umfang der Nachprüfung der Bewertung der Angebote aufgrund des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers; Überwiegendes Allgemeininteresse an raschem Abschluss ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Baden-Württemberg, 14.03.2000 - 1 VK 2/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00
    Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg vom 14.03.2000 - 1 VK 2/00 - bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

    In diesem zweiten Nachprüfungsverfahren (1 VK 2/00) hat der Auftraggeber im Hinblick auf die Verschiedenheit von Bieterin (C.) und Beschwerdeführerin deren Antragsbefugnis bestritten und in der Sache selbst die Bewertung ihres SV-Büros unter Hinweis darauf verteidigt, daß einem Auftraggeber bei der Wertung der vorliegend betroffenen Nebenangebote ein erheblicher eigener Bewertungsspielraum eingeräumt werden müsse.

    Die Vergabekammer hat mit hier angefochtenem Beschluß vom 14.03.2000 (1 VK 2/00) die Anträge auf.

    den Beschluß der Vergabekammer in dem Vergabenachprüfungsverfahren 1 VK 2/00 vom 14.03.2000 aufzuheben;.

    Die Akten der Vergabekammer in Sachen 1 VK 2/00 und die Vergabeakten des Auftraggebers mit den Angebotsunterlagen der Beschwerdeführerin und der Firmen A. und P. M. wurden beigezogen.

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00
    Gerade weil aufgrund der Betonung der Wirtschaftlichkeit in Einzelfällen neben dem niedrigsten Preis weitere Kriterien der Angebote relevant sind und dadurch der Preis nicht das allein ausschlaggebende Kriterium ist, sondern im Einzelfall beispielsweise ein Mehr an Qualität einen höheren Preis rechtfertigen kann, muß auch unter Geltung des § 97 V GWB dem Auftraggeber für seine Wertungsentscheidung ein gewisser seiner Autonomie unterliegender Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (vgl. Niebuhr, Kulartz, Kus, Portz, a.a.O., § 97 Rz. 219, widersprüchlich hierzu Rz. 222; Bechtold a.a.O., § 97 Rz. 32, 33; Boesen a.a.O., § 97 Rz. 151. Für § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A : Ingenstau/Korbion, a.a.O., A § 25.3 Rz. 73; Heiermann, Riedl, Rusam, a.a.O., Rz. 59 a; VÜA Bayern WuW 1996, 153 = IBR 1995, 242; BGH NJW 1985, 1466; im Grundsatz auch BGH NJW 2000, 661, 663 [BGH 26.10.1999 - X ZR 30/98] re.Sp.; OLG Naumburg IBR 2000, 104).
  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00
    Gerade weil aufgrund der Betonung der Wirtschaftlichkeit in Einzelfällen neben dem niedrigsten Preis weitere Kriterien der Angebote relevant sind und dadurch der Preis nicht das allein ausschlaggebende Kriterium ist, sondern im Einzelfall beispielsweise ein Mehr an Qualität einen höheren Preis rechtfertigen kann, muß auch unter Geltung des § 97 V GWB dem Auftraggeber für seine Wertungsentscheidung ein gewisser seiner Autonomie unterliegender Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (vgl. Niebuhr, Kulartz, Kus, Portz, a.a.O., § 97 Rz. 219, widersprüchlich hierzu Rz. 222; Bechtold a.a.O., § 97 Rz. 32, 33; Boesen a.a.O., § 97 Rz. 151. Für § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A : Ingenstau/Korbion, a.a.O., A § 25.3 Rz. 73; Heiermann, Riedl, Rusam, a.a.O., Rz. 59 a; VÜA Bayern WuW 1996, 153 = IBR 1995, 242; BGH NJW 1985, 1466; im Grundsatz auch BGH NJW 2000, 661, 663 [BGH 26.10.1999 - X ZR 30/98] re.Sp.; OLG Naumburg IBR 2000, 104).
  • VÜA Bayern, 17.02.1995 - VÜA 1/95

    Regelungslücke auf dem Weg zum Vergabeüberwachungsausschuß?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00
    Gerade weil aufgrund der Betonung der Wirtschaftlichkeit in Einzelfällen neben dem niedrigsten Preis weitere Kriterien der Angebote relevant sind und dadurch der Preis nicht das allein ausschlaggebende Kriterium ist, sondern im Einzelfall beispielsweise ein Mehr an Qualität einen höheren Preis rechtfertigen kann, muß auch unter Geltung des § 97 V GWB dem Auftraggeber für seine Wertungsentscheidung ein gewisser seiner Autonomie unterliegender Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (vgl. Niebuhr, Kulartz, Kus, Portz, a.a.O., § 97 Rz. 219, widersprüchlich hierzu Rz. 222; Bechtold a.a.O., § 97 Rz. 32, 33; Boesen a.a.O., § 97 Rz. 151. Für § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A : Ingenstau/Korbion, a.a.O., A § 25.3 Rz. 73; Heiermann, Riedl, Rusam, a.a.O., Rz. 59 a; VÜA Bayern WuW 1996, 153 = IBR 1995, 242; BGH NJW 1985, 1466; im Grundsatz auch BGH NJW 2000, 661, 663 [BGH 26.10.1999 - X ZR 30/98] re.Sp.; OLG Naumburg IBR 2000, 104).
  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00
    Gerade weil aufgrund der Betonung der Wirtschaftlichkeit in Einzelfällen neben dem niedrigsten Preis weitere Kriterien der Angebote relevant sind und dadurch der Preis nicht das allein ausschlaggebende Kriterium ist, sondern im Einzelfall beispielsweise ein Mehr an Qualität einen höheren Preis rechtfertigen kann, muß auch unter Geltung des § 97 V GWB dem Auftraggeber für seine Wertungsentscheidung ein gewisser seiner Autonomie unterliegender Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (vgl. Niebuhr, Kulartz, Kus, Portz, a.a.O., § 97 Rz. 219, widersprüchlich hierzu Rz. 222; Bechtold a.a.O., § 97 Rz. 32, 33; Boesen a.a.O., § 97 Rz. 151. Für § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A : Ingenstau/Korbion, a.a.O., A § 25.3 Rz. 73; Heiermann, Riedl, Rusam, a.a.O., Rz. 59 a; VÜA Bayern WuW 1996, 153 = IBR 1995, 242; BGH NJW 1985, 1466; im Grundsatz auch BGH NJW 2000, 661, 663 [BGH 26.10.1999 - X ZR 30/98] re.Sp.; OLG Naumburg IBR 2000, 104).
  • VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

    Sowohl die objektive als auch die subjektive Seite müssen zusammenkommen, um in der Gesamtbetrachtung das wirtschaftlichste bzw. annehmbarste Angebot darzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2000, 2 Verg 3/00).
  • VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08

    Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker

    Bei der Festlegung der Kriterien hierfür ist ihm jedoch ein erheblicher Beurteilungs- und Ermessensspielraum zuzugestehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Dezember 2001,Verg 22/01; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2000, 2 Verg 3/00).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Das ist nach der Rechtsprechung der Obersten Landesgerichte und einer Reihe von Vergabekammern bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 10.10.2000, Verg 5/00; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2000, 2 Verg 3/00; VK Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2003, VK 05/03, vgl. auch Reidt, a.a.O. Rn. 15d zu § 111 GWB).
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